Die Stadt Schwabach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Amt für Senioren und Soziales, Sachgebiet Sozialleistungen, eine/n
Sachbearbeiter/in (m/w/d) für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
in Vollzeit mit 39 Wochenstunden in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Alternativ in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
In diesem Fall erfolgt der Einsatz auf dieser Stelle befristet auf die Dauer der teilweisen Vertretung einer Stammkraft, längstens bis zum 28. Februar 2027. Nach Beendigung des befristeten Einsatzes im Amt für Senioren und Soziales erfolgt der Einsatz an anderer Stelle innerhalb der Stadtverwaltung.
Sofern keine Verwaltungsausbildung vorliegt, ist eine Beschäftigung in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden in einem zur Vertretung der Stammkraft, längstens bis zum 28. Februar 2027, befristeten Arbeitsverhältnis möglich.
WIR ERWARTEN:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. den erfolgreich abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang I (BL I) für die Möglichkeiten der unbefristeten Beschäftigung
- Alternativ eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mit Berufserfahrung in der Leistungssachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wobei in diesem Fall die Beschäftigung nur befristet erfolgen kann.
- Fundierte PC-Kenntnisse und die Bereitschaft sich in Fachprogramme (z. B. OPEN/PROSOZ und CIP) einzuarbeiten
- Kenntnisse im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz sowie im Sozialleistungsbereich (speziell Sozialgesetzbücher I, II, X, XII und Asylbewerberleistungsgesetz) sind wünschenswert
- Sicheres und bürgerfreundliches Auftreten
- Soziale Kompetenz und Konfliktfähigkeit
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- Teamfähigkeit
- Präzises, selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Flexibilität und Einsatzbereitschaft
- Persönliche Belastbarkeit, auch bei hohem Arbeitsaufkommen und intensivem Parteiverkehr
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
Zu den Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8:00 – 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 – 17:00 Uhr) ist es erforderlich, dass die Besetzung des Arbeitsplatzes in Stellenteilung zusammen mit einer weiteren Person gewährleistet ist.