STELLENAUSSCHREIBUNG

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Die Stadt Schwabach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Baubetriebsamt, Abteilung Gärtnerei, eine/n

Gärtner/in (m/w/d) für den Bereich Garten- und Landschaftsbau

in Vollzeit mit 39 Wochenstunden in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur ganzjährigen Beschäftigung.

WIR FREUEN UNS AUF SIE UND BIETEN IHNEN:

    • Attraktive Vergütung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach den Bestimmungen des TVöD-VKA in Entgeltgruppe 5 TVöD (zur Entgelttabelle) zuzüglich tariflicher Erschwerniszuschläge
    • Krisensicheren Arbeitsplatz in einem attraktiven Arbeitsumfeld
    • Flexible Arbeitsmodelle
    • 30 Tage Urlaub bei einer Fünftagewoche sowie zusätzliche freie Tage (u. a. am 24. und 31. Dezember)
    • Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
    • Betriebliche Altersversorgung und betriebliches Gesundheitsmanagement
    • Verschiedene Angebote für städtische Mitarbeitende (Fahrradleasing, Mitarbeiterfest, Sport, Gesundheitstag usw.)
    • VGN-Firmenabo und Deutschlandticket Job mit monatlichem Zuschuss durch die Stadt Schwabach

DAS AUFGABENGEBIET UMFASST INSBESONDERE:

    • Pflasterbau, Wegebau und Erdarbeiten
    • Stein-, Beton- und Holzarbeiten
    • Unterhalt von Gewässern
    • Gärtnerische Pflege und Anlage von Grünflächen aller Art (z. B. Gehölzschnitt, Pflanzungen)
    • Führen von motorgetriebenen Geräten
    • Führen von Erdbaumaschinen
    • Vertretungsweise Arbeiten in anderen Bereichen der Gärtnerei
    • Rufbereitschaft bzw. Winterdienst und Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten (z. B. Sondereinsätze, Feste)

WIR ERWARTEN:

    • Eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
    • Fahrerlaubnis der Klasse B / BE
    • Volle körperliche Eignung für die beschriebenen Tätigkeiten
    • Idealerweise Berufserfahrung im gärtnerischen Bereich
    • Kenntnisse im Umgang mit den üblichen Maschinen und Geräten
    • Selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
    • Teamfähigkeit
    • Verbindliches Auftreten im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
    • Bereitschaft zur Teilnahme an Rufbereitschaft, Winterdienst und Arbeit außerhalb der Regelarbeitszeiten

    Soweit notwendige Eignungsuntersuchungen und/oder Vorsorgen nach den Unfallverhütungsvorschriften noch nicht vorgenommen wurden, erfolgen diese vor Einstellung.

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