Die Stadt Schwabach sucht für das Amt für Gebäudemanagement zum 1. September 2026 eine/n
Schulhausmeister/in (w/m/d) im Schulzentrum Nord mit Schwerpunkt Christian-Maar-Grundschule
in Teilzeit mit 31 Wochenstunden (tarifliche Arbeitszeit) in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
DAS AUFGABENGEBIET UMFASST INSBESONDERE:
- Hausmeisterliche Betreuung im Schulzentrum Nord mit Schwerpunkt Christian-Maar-Grundschule
- Feststellen von Schäden bzw. Störungen sowie die Ausführung kleinerer Reparaturen
- Überwachung der technischen Anlagen, Umstellen des Mobiliars, Annahme von Lieferungen, Schließdienst
- Pflege der Außenanlagen
- Sicherstellung des Unterhalts der Gebäude und Anlagen durch Übernahme von Wartungs-/Instandsetzungsarbeiten und Beaufsichtigung von Fremdfirmen
- Hof- / Straßenreinigungsarbeiten
- Ableistung von Rufbereitschaft sowie die Übernahme von Diensten in den Abendstunden, am Wochenende und dem Winterdienst
- Sonstige Hausmeistertätigkeiten nach den einschlägigen Vorschriften wie z. B. Unfallverhütungsvorschriften
Detaillierte Grundlage für die zu erledigenden Aufgaben ist die stadtinterne Dienstordnung für Schul- und Verwaltungshausmeister.
WIR ERWARTEN:
- Eine einschlägige mindestens dreijährige Berufsausbildung (z. B. in den Berufsfeldern Metallbau, Anlagenbau, Installation, Montiererinnen und Montierer, Elektroberufe, Bauberufe und Holzverarbeitung)
- Eigeninitiative, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie Teamfähigkeit
- Volle gesundheitliche Eignung für den gesamten Aufgabenbereich
- Ableistung von Rufbereitschaft sowie die Übernahme von Diensten in den Abendstunden, am Wochenende und dem Winterdienst
- Führerschein der Klasse B
Hinweise:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 37 Wochenstunden, da in die Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen.
Bezüglich der abzuleistenden Bereitschaftszeiten können sich gegebenenfalls Änderungen ergeben.
Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Auf Grund dieses Gesetzes ist der Nachweis eines vollständigen Masernschutzes bzw. von Masernimmunität Voraussetzung für eine mögliche Einstellung von nach 1970 geborenen Personen.