STELLENAUSSCHREIBUNG

Image

Die Stadt Schwabach sucht ab sofort für die Adolph von Henselt-Musikschule eine

Lehrkraft (m/w/d) für Blockflöte

in Teilzeit mit bis zu 12 Unterrichtseinheiten à 45min (zzgl. Ferienüberhang) in einem bis zum 31. Juli 2025 befristeten Arbeitsverhältnis. Danach können sich Möglichkeiten zur unbefristeten Weiterbeschäftigung ergeben.

WIR FREUEN UNS AUF SIE UND BIETEN IHNEN:

    • Attraktive Vergütung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung bis zur Entgeltgruppe 9b (zur Entgelttabelle) nach den Bestimmungen des TVöD-VKA
    • Ein lebendiges Musikschulleben und die Zusammenarbeit in einem engagierten Team
    • Unterricht in sehr gut ausgestatteten Räumlichkeiten (verschiedene Blockflöten und ein Neupert-Cembalo sind vorhanden)
    • Krisensicheren Arbeitsplatz in einem attraktiven Arbeitsumfeld
    • Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
    • Betriebliche Altersversorgung und betriebliches Gesundheitsmanagement
    • Verschiedene Angebote für städtische Mitarbeitende (Mitarbeiterfest, Sport, Gesundheitstag, usw.)
    • VGN-Firmenabo und Deutschlandticket Job mit monatlichem Zuschuss durch die Stadt Schwabach

WIR ERWARTEN:

    • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Blockflöte oder eine gleichwertige musikpädagogische Ausbildung
    • Nachrangig dürfen sich auch Studierende bewerben. Allerdings ergibt sich hier im Falle der dann zunächst befristeten Einstellung die Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a TVöD (bis zum Nachweis des Studienabschlusses)
    • Pädagogisch-didaktische Fähigkeiten und Erfahrungen im Umgang mit Schüler/innen aus allen Altersstufen und Unterrichtserfahrung im Fach Blockflöte im Einzel- und Kleingruppenunterricht sind von Vorteil
    • Aktive Mitarbeit und innovative Ideen zur Weiterentwicklung des Musikschullebens
    • Bereitschaft zur Leitung von Blockflöten- und/oder gemischten Ensembles und den Aufbau eines Blockflöten-Consorts
    • Erfahrung hinsichtlich des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ ist von Vorteil
    • Eigenverantwortliches Arbeiten und kreative Unterrichtsgestaltung
    • Durchführung von Klassenvorspielen und Teilnahme an weiteren Veranstaltungen der Musikschule
    • Vorbereitung von Schüler/innen auf Wettbewerbe und Prüfungen
    • Motivierende Kommunikationsfähigkeit mit Schüler/innen und Eltern
    • Bereitschaft zur konstruktiven und verlässlichen Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Musikschulbüro und Schulleitung

HINWEIS:

Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Auf Grund dieses Gesetzes ist der Nachweis eines vollständigen Masernschutzes bzw. von Masernimmunität Voraussetzung für eine mögliche Einstellung von nach 1970 geborenen Personen.

Zurück zu den Stellenangeboten Online-Bewerbung