Die Stadt Schwabach sucht für die Waldemar-Bergner-Kindertagesstätte zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei
in Teilzeit mit jeweils bis zu 25 Wochenstunden.
Eine Einstellung erfolgt befristet auf die Dauer der Vertretung einer Stammkraft, längstens bis 31.12.2026.
Die andere Einstellung erfolgt aufgrund der Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus) befristet bis 31.12.2026.
Es handelt sich um eine altersgemischte Kindertagesstätte. Der Einsatz kann somit in der Krippe oder im Kindergarten erfolgen.
Sofern sich in dieser oder einer der anderen städtischen Einrichtungen kurzfristig ein weiterer Personalbedarf ergeben sollte, können sich weitere Möglichkeiten zur Einstellung ergeben.
Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Auf Grund dieses Gesetzes ist der Nachweis eines vollständigen Masernschutzes bzw. von Masernimmunität Voraussetzung für eine mögliche Einstellung von nach 1970 geborenen Personen.