STELLENAUSSCHREIBUNG

Image

Die Stadt Schwabach sucht ab dem 1. September 2026 für die Adolph von Henselt-Musikschule eine

Lehrkraft (m/w/d) für Akkordeon

in Teilzeit mit bis zu 6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (zzgl. Ferienüberhang) in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit das Unterrichtsdeputat zu erhöhen.

WIR FREUEN UNS AUF SIE UND BIETEN IHNEN:

    • Attraktive Vergütung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung bis zur Entgeltgruppe 9b (zur Entgelttabelle) nach den Bestimmungen des TVöD-VKA
    • Ein lebendiges Musikschulleben und die Zusammenarbeit in einem engagierten Team
    • Unterricht in sehr gut ausgestatteten Räumlichkeiten
    • Krisensicheren Arbeitsplatz in einem attraktiven Arbeitsumfeld
    • Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
    • Betriebliche Altersversorgung und betriebliches Gesundheitsmanagement
    • Verschiedene Angebote für städtische Mitarbeitende (Fahrradleasing, Mitarbeitendenfest, Sport, Gesundheitstag, usw.)
    • VGN-Firmenabo und Deutschlandticket Job mit monatlichem Zuschuss durch die Stadt Schwabach

WIR ERWARTEN:

    • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Akkordeon oder eine gleichwertige musikpädagogische Ausbildung
    • Nachrangig dürfen sich auch Studierende bewerben. Allerdings ergibt sich hier im Falle der dann zunächst befristeten Einstellung die Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a TVöD (bis zum Nachweis des Studienabschlusses)
    • Pädagogisch-didaktische Fähigkeiten und Erfahrungen im Umgang mit Schüler/innen aus allen Altersstufen und idealerweise Unterrichtserfahrung im Fach Akkordeon im Einzel- und Kleingruppenunterricht sind von Vorteil
    • Stilistische Bandbreite und die Fähigkeit, den Unterricht in fachlicher Breite zu vertreten
    • Bereitschaft, Gruppenunterricht in Kooperation mit einer Grundschule zu erteilen
    • Durchführung von Klassenvorspielen und Teilnahme an weiteren Veranstaltungen der Musikschule
    • Vorbereitung von Schüler/innen auf Wettbewerbe und Prüfungen
    • Motivierende Kommunikationsfähigkeit mit Schüler/innen und Eltern
    • Bereitschaft zur konstruktiven und verlässlichen Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Musikschulbüro und Schulleitung

    Hinweis:

    Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Auf Grund dieses Gesetzes ist der Nachweis eines vollständigen Masernschutzes bzw. von Masernimmunität Voraussetzung für eine mögliche Einstellung von nach 1970 geborenen Personen.