Die Stadt Schwabach sucht für den Anne-Frank-Kindergarten zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
in Teilzeit mit 15 Wochenstunden. Die Einstellung erfolgt befristet auf die Dauer der Vertretung der Stammkraft, längstens bis 31.12.2027.
Der Einsatz ist hauptsächlich im Hort vorgesehen.
Sofern sich in dieser oder einer der anderen städtischen Einrichtungen kurzfristig ein weiterer Personalbedarf ergeben sollte, können sich weitere Möglichkeiten zur Einstellung ergeben.
Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Auf Grund dieses Gesetzes ist der Nachweis eines vollständigen Masernschutzes bzw. von Masernimmunität Voraussetzung für eine mögliche Einstellung von nach 1970 geborenen Personen.