Die Stadt Schwabach sucht für den Anne-Frank-Kindergarten eine/n
in Teilzeit mit 23 Wochenstunden in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Sofern sich in einer der anderen städtischen Einrichtungen kurzfristig ein Personalbedarf ergeben sollte, können sich weitere Möglichkeiten zur Einstellung ergeben.
Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Auf Grund dieses Gesetzes ist der Nachweis eines vollständigen Masernschutzes bzw. von Masernimmunität Voraussetzung für eine mögliche Einstellung von nach 1970 geborenen Personen.